Umschulung von PPL-C(GLD) auf PPL (N)- (Motorflug national) nach LuftPersV § 1
Ausbildungsdauer: ca. 1 Monat bis 3 Monate
Voraussetzungen: Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
Ausbildung: Theorie: Navigation, Meteorologie, Luftrecht, allgemeine
Flugzeugkenntnisse (Technik),
Aerodynamik, Verhalten in bes. Fällen,
menschl. Leistungsvermögen.
Praxis: mind. 20 Flugstunden
Prüfung: Theorie und Praxis.
Gültigkeit / Verlängerung: Die Lizenz wird für fünf Jahre ausgestellt.
Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er folgende Anforderungen erfüllt:
mind. 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer innerhalb der letzten 24 Monate.
INFORMATION ÜBER DIE AUSBILDUNG ZUM PRIVATFLUGZEUGFÜHRER (PPL-N) nach LuftPersV § 1
Für Bewerber, die eine Lizenz für Segelflugzeugführer besitzen, verringert sich die Flugausbildung auf mindestens 20 Flugstunden auf Flugzeugen mit einer Höchstabflugmasse bis zu 750 kg. Die Ausbildungsinhalte nach § 1 LuftPersV Abs. 4 sind zu absolvieren. (Dies umfasst u.a. alle Aspekte der Flugvorbereitung, Platzrundenverfahren, Airmanship, Grenzflugzustände, Notverfahren, An- und Abflüge zu und von kontrollierten Flugplätzen, Starts und Landungen in allen „Variationen“, Überlandflug im Alleinflug über mind. 270 Kilometer mit zwei Zwischenlandungen)
Eine Theorieprüfung (sieben Fächer s.o.) ist erforderlich.
Vom Gesetzgeber ist für die Umschulung von einer Segelfluglizenz auf PPL-N zwar die Theorieprüfung in allen Fächern vorgeschrieben, allerdings gibt es keine Vorschriften bzgl. Theorieunterricht. Wir empfehlen, je nach Vorkenntnissen bzw. Bedarf, zumindest in einigen Fächern die Teilnahme an unseren Kompakt-Theoriekursen (v.a. Navigation, Technik, Verhalten i.b.F.), da sich die Ausbildungsinhalte vor allem in diesen Fächern doch deutlich von der segelflugspezifischen Thematik unterscheiden.
Die durchschnittliche Ausbildungsdauer liegt zwischen zwei und sechs Monaten. Kürzere Ausbildungszeiten (Blockschulung) sind möglich, da am Flugplatz Übernachtungsmöglichkeiten gegeben sind, und die Ausbilder flexibel einsetzbar sind.
Die Erfahrung zeigt, daß eine fliegerische Ausbildung kostspielig und langwierig sein kann. Deshalb hat es sich die Flugschule Tannheim zur Aufgabe gemacht, ein professionelles Programm zu gestalten, das hinsichtlich Kosten, Zeitaufwand und Erfolg vorbildlich ist. Wir bemühen uns, mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Flugstundenzahl auszukommen.
Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich. Wir schulen ganzjährig, selbstverständlich auch an Wochenenden und an Feiertagen.
Die Terminierung Ihrer Flugstunden unterliegt Ihrer eigenen Regie. Während Ihrer Flugausbildung werden sie individuell von einem unserer Fluglehrer betreut.
Freizeitprogramm bei Vollzeit-Theorielehrgängen
Sonntags können Sie sich entspannen, sportlich betätigen oder eine kleine Rundreise machen. Wir geben Ihnen gerne einige Tips mit auf den Weg.
Natürlich werden auch Soloflüge und frischgebackene Piloten gefeiert.
Das sind Ereignisse, die unvergeßlich bleiben.
Kollegialität wird bei uns in allen Belangen großgeschrieben, daher werden Sie immer Anschluß finden und in unserer großen Fliegerfamilie aufgenommen.
Schulungsmaterial
Sämtliche Schulungsunterlagen erhalten Sie bei uns.
Schulflugzeuge
Motorflugzeuge: Grob G115B und C, Cessna C-150, Robin DR 400/180 R, PA 28-181
Versicherungen
Unsere Schulflugzeuge sind nach den gesetzlichen Vorschriften versichert.
Lassen Sie sich dies bei Beginn der Ausbildung erklären.
Ausbildungspersonal
Sie werden bei uns von erfahrenen Fluglehrern mit zum Teil mehr als 10.000 Flugstunden geschult. Während Ihrer gesamten Ausbildungszeit ist jederzeit ein Mitglied unseres Ausbildungsteams für Sie da,um evtl. auftretende Fragen zu beantworten.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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