Privatpilotenlizenz national: PPL-N

Das Ziel unserer PPL (N) Lehrgänge ist die Erlangung der nationalen Privat-Piloten-Lizenz für Motorflugzeugführer. Diese Lizenz kann seit dem 01.05.2003 erworben werden und gilt für Flüge auf Flugzeugen bis zu 750 kg und nur bei Tag innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Ausbildung steht Ihnen ein Zeitraum von maximal vier Jahren zur Verfügung, wobei die durchschnittliche Ausbildungsdauer zwischen zwei und sechs Monaten liegt. Kürzere Ausbildungszeiten (Blockschulung) sind möglich, da am Flugplatz Übernachtungsmöglichkeiten gegeben sind, und die Ausbilder flexibel einsetzbar sind.

Die Ausbildung zum Erwerb der "uneingeschränkten" Privatpilotenlizenz PPL (A) Lizenz gemäß JAR-FCL (gültig auch im Ausland, Wegfall der Gewichtsbeschränkung) kann entweder im Anschluss durch weiterführende Ausbildung (siehe Motorflugzeuge SEP (Single Engine Piston) bis 2 Tonnen und anschließend CVFR-Ausbildung im Kapitel Umschulungen) oder auch im direkten Ausbildungsgang (siehe unter Lizenz PPL (A) ) erworben werden.

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung:
16 Jahre

Mindestalter zum Erlangen der Lizenz:        
17 Jahre

Tauglichkeitszeugnis:
Klasse II, Gültigkeit:

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate
  • ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate

Praktische Ausbildung:
35 Flugstunden, davon mind. 10 Std. Solo (dauert die Schulung weniger als 4 Monate ermäßigt sich die Flugausbildung auf mind. 30 Flugstunden, davon 10 Std. Solo)

Theoretische Ausbildung:
85 Stunden in den Fächern

  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik)
  • Verhalten in bes. Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Zusätzlich Unterricht Sprechfunk (ein Wochenende)

Der Theorieunterricht wird in 11-tägigen Vollzeitlehrgängen erteilt. Hier können Sie die entsprechenden Termine dazu einsehen.

Prüfung:
in Theorie und Praxis

Gültigkeit / Verlängerung:
60 Monate sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • gültiges Tauglichkeitszeugnis
  • 12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate
  • 12 Starts und Landungen
  • 1 Übungsflug mit Fluglehrer von mind. 1 Stunde Flugzeit

Diese Anforderungen können durch einen Überprüfungsflug mit Prüfer ersetzt werden. 

Nachtflugqualifikation:
Für die Durchführung von Flügen bei Nacht ist eine zusätzliche Berechtigung zu erwerben (siehe unter Berechtigungen: Nachtflug)  

KOSTENAUFSTELLUNG  PPL-N  (MOTORFLUG national)








Anmeldung, Verwaltung


           320,00 €


Theorielehrgang (85 Std.)


           580,00 €


BZF-Unterricht (2,5 Tage)


           200,00 €


35 Flugstunden C-150 Aerobat á

115,80 €

        4.053,00 €


ca. 20 Std. Fluglehrergebühr á

36,00 €

           720,00 €


Zwischensumme



        5.873,00 €


19 % Mehrwertsteuer



        1.115,87 €


Gesamtbetrag ca.


 

        6.988,87 €



 








Nebenkosten





Lehrmaterial


ca.

            215,00 €


Landegebühren


ca.

            360,00 €


Prüfungsflug (ca. 1 Std.)

ca.

            140,00 €























Erforderliche Unterlagen




  •  Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse  II



2. Kopie Personalausweis oder Reisepass





3. 2 Passbilder





4. Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg


5. Polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden, Belegart O oder P)


6. Teilnahmenachweis an einem Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort













Änderungen vorbehalten.





Stand:

15.02.2007











Sollten Sie Fragen zu den Unterlagen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Gerne sprechen wir den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre persönlichen Fragen vorab mit Ihnen durch.

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