Privatpilotenlizenz JAR-FCL-PPL-A

Das Ziel unserer "PPL-A" Lehrgänge ist die Erlangung der Privatpiloten-Lizenz für Motorflugzeugführer nach JAR-FCL Richtlinien, mit der Musterberechtigung für einmotorige Flugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung, gültig in allen JAA Mitgliedsstaaten.

Umgangssprachlich wird diese Lizenz auch gerne als „europäische Lizenz“ bezeichnet. Die Unterschiede zum nationalen PPL (N) sind vor allem der Wegfall der Gewichtsbeschränkung (es können auch Flugzeuge schwerer als 750 bzw. 2000kg geflogen werden) sowie die Möglichkeit, weite Teile des europäischen Auslands fliegerisch zu bereisen.

Für den PPL-A gelten die folgenden Anforderungen:

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung:  
16 Jahre

Mindestalter zum Erlangen der Lizenz:       
17 Jahre

Tauglichkeitszeugnis:                                   
Klasse II, Gültigkeit:

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate
  • ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate

Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfaßt mindestens 45 Flugstunden. Darin enthalten sind:

  • mind. 25 Stunden mit Lehrer
  • mind. 10 Stunden Solo, davon mind. 5 Stunden Solo-Überland

Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Auslidung umfaßt ca. 90 Stunden in den Fächern:

  • Navigation
  • Meteorologie
  • Verhalten
  • Aerodynamik
  • allgemeine Flugzeugkenntnisse (Technik)
  • Luftrecht
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Zusätzlicher Unterricht: Sprechfunkverkehr (ein Wochenende)

Der Theorieunterricht wird in 11-tägigen Vollzeitlehrgängen erteilt. Die entsprechenden Termine sind in der Rubrik Termine zu finden.

Erleichterungen:
Inhaber einer Lizenz für Hubschrauber, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Segelflugzeuge oder Motorsegler können 10 % ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot, jedoch nicht mehr als 10 Stunden, für eine PPL (A) anrechnen lassen.

Prüfung:
in Theorie und Praxis

Gültigkeit / Verlängerung:
Die Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt. Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er die entsprechenden Anforderungen der JAR-FCL erfüllt. (Flugerfahrung innerhalb der letzten 12 Monate: 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer). Diese Anforderungen können durch einen Überprüfungsflug mit Prüfer ersetzt werden.

Nachtflugqualifikation:
Für die Durchführung von Flügen bei Nacht ist eine zusätzliche Berechtigung zu erwerben (siehe unter "Berechtigungen": Nachtflug (NVFR))

Kostenaufstellung PPL-A (Motorflug)  JAR-FCL-Lizenz

Erforderliche Unterlagen:

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Kopie Führerschein (oder Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort)
  • Kopie Reisepass oder Personalausweis
  • 1 Passbild

 Bitte bei der Gemeinde / Einwohnermeldeamt beantragen:

  •  Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg (Kraftfahrtbundesamt)     (Vordruck bekommen Sie von der Flugschule, bitte den KBA-Auszug nach Erhalt      bei uns abgeben)
  • Polizeiliches Führungszeugnis  - wichtig - Belegart O oder P (zur Vorlage bei Behörden)

    Das Führungszeugnis bitte direkt an folgende Adresse schicken lassen:

   Regierungspräsidium Tübingen
   Referat Luftfahrt  
   z. Hd. Frau Epple
   Konrad-Adenauer-Str. 20

   72072 Tübingen

Sollten Sie Fragen zu den Unterlagen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Gerne sprechen wir den Ablauf der Ausbildung, die nötigen Formalitäten und Ihre persönlichen Fragen vorab mit Ihnen durch.

Partners of Tannkosh

Sponsors