Zoll: Ein-/Ausreise aus Nicht-Schengen-Staaten
Wir haben für die Zeit vom 17. bis 21. Juli 2008 für Luftfahrzeuge,die zu unserem Fly-IN nach Tannheim anreisen, vom Zoll eine Befreiung vom Zollflugplatzzwang erhalten.
Um die damit verbundenen Auflagen zu erfüllen, ist es erforderlich, dass wir vorab einige Infos zu allen aus Nicht-Schengen-Staaten kommenden Flugzeugen registrieren. Wir bitten die Piloten dieser LFZ um vorherige Anmeldung (am besten per email, oder auch per Fax oder Telefon)
Einfuhrabgabenpflichtige Waren dürfen nicht eingeführt werden. Bitte Reisepass/Ausweis mitbringen.
Es werden Zollbeamte vorort sein, wir bedanken uns bei den Dienststellen Ulm und Stuttgart für die Kooperation, die es unseren Besuchern ermöglicht ohne den Umweg über einen Zollplatz am Fly-In teilzunehmen.
Dies befreit nicht von der Flugplanpflicht. Bitte nach der Landung die Landemeldung an die AIS Frankfurt durchgeben. Tel: 069-780-72-512. Falls Ihr kein Handy dabei habt meldet Euch bitte gleich nach der Landung an unserem Begrüßungszelt, unsere Mädels können ebenfalls die Landemeldung für Euch durchgeben. Oder fragt einen Fliegerkollegen - bitte UNBEDINGT sofort den Flugplan schließen, letztes Jahr hatten wir sehr viele Anrufe von Search and Rescue.
Zollanmeldung zum Download!
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